PROWILDTIERSCHUTZ.CH informieren Sie Ihre Familie und Freunde.
Wir sind intrinsisch motivierte Menschen, die ohne Entgelt etwas Positives erreichen wollen. Mit diesen Ausführungen versuchen wir Ihnen unsere Absicht und Motivation näherzubringen. Es würde uns sehr glücklich machen, wenn Sie uns einen grossen Gefallen tun würden. Erzählen Sie Ihrer Familie und Ihren Freunden von unserer Homepage. Damit tragen Sie schon einen wichtigen Beitrag zu unserer Mission, indem Sie helfen Unfälle zu verhindern
Möchten Sie uns etwas spenden? Das dürfen Sie gerne tun, damit helfen Sie uns Kosten zu decken und mehr Menschen zu erreichen.
17.610 Wildtiere wurden 2020 im Autoverkehr getötet! Vor der Pandemie (2019, 2018, 2017) waren es jährlich über 20.000!
Wir arbeiten auf wissenschaftlicher Basis, indem wir die Zahlen des Bundesamtes für Statistik verwenden.
Autoverkehr steht an erster Stelle
Gemäss diesen Zahlen steht der Autoverkehr an erster Stelle, warum unsere Wildtiere sterben. Erst an zweiter Stelle steht der natürliche Tot (Alter, Krankheit, Schwäche). Deshalb möchten wir dort ansetzen, wo am meisten „Luft nach oben“ ist.
UNSER ZIEL PRÄVENTION UND INFORMATION
Auf unserer Homepage können Sie lernen, wie durch PRÄVENTION Unfälle verhütet werden können. Für den Fall der Fälle lernen sie auf unserer Page wie man sich während einem Unfall verhalten soll. Mit korrektem Verhalten während dem Unfall können Sie vielleicht weitere Verkehrsteilnehmer, sich selbst, die Insassen oder noch erheblicheren Sachschaden vermeiden. Sie lernen ebenfalls, wie man sich nach einem Unfall verhalten soll. Dabei geht es erneut um Ihre sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Sich gegenüber dem Wildtier richtig verhalten und zuletzt können Sie rechtliche Fehler vermeiden. Fahrerflucht und Tierquälerei sind strafbar! Die Wahrheit kommt so oder so ans Licht, zudem müssen Sie eine Bescheinigung des Jagdaufsehers haben, um den Schaden der Versicherung anzumelden.
Aus unserer Sicht sollten diese Themen in die Autoprüfung einfliessen! Informationen über Wald und Wild gehört in die Schulen.
Ähnliche und positive Beispiele sind die Ausbildung von Kindern, wie Sie die Strasse überqueren müssen. Die Polizei verdient unser Lob, seit Jahrzehnten präventiv an dieser Sache zu arbeiten. Es wäre wünschenswert, wenn die Kinder auch lernen würden, dass wir in der Schweiz viele Wildtiere haben und wie man sich deshalb verhalten soll. Gleichermassen sollten Lenkerinnen und Lenker über das Wild informiert werden, ggf. bei oder während der Autoprüfung.
PROWILDTIERSCHUTZ.CH setzt sich primär ein, um das Leid der Wildtiere im Autoverkehr zu verringern. Weiter setzen wir uns ein, um Information und Präventionsmassnahmen über die Natur und das Wild zu überliefern. Unfälle sind wie gesagt an erster Stelle, schon aus statistischen Gründen! Wildunfälle können für den Lenker, die Insassen und die Wildtiere lebensbedrohliche Folgen haben. Diese Unfälle kosten jährlich Unsummen für die Polizei, Jagdaufseher, Hundeführer und Versicherungen. Helfen Sie sich selbst, Ihren Mitmenschen und uns, indem Sie anderen von dieser Seite erzählen. Am besten gleich jetzt, denn jede Stunde sterben laut Statistik 2.3 Tiere. Unten im Text finden Sie die Share-Buttons, dank denen Sie diese Seite ganz einfach teilen können.
Unser Motto
Einem verletzten Tier kommt Ihre Meinung zu spät! Nicht wegschauen, helfen!
Damit wir uns auf unser Primärziel konzentrieren können, die Unfälle im Autoverkehr zu reduzieren, gehen wir nicht auf andere spannende Themen ein. Damit möchten wir nicht etwa die Bedeutung anderer Themen kritisieren oder herunterspielen. In einer Demokratie muss dieses Seilziehen zwischen Meinungen stattfinden, damit u. a. gesetzliche Grundlagen geschaffen werden können. Aus unserer Sicht eignen sich also viele Themen und Diskussionen durchaus, um die verschiedenen Ansichten zu politisieren. Diskussionen und Meinungen kommen jedoch zu spät, wenn ein Tier bereits leiden muss! Stattdessen wollen wir drei Fragen ins Zentrum stellen: Wie können wir einen Unfall verhindern? Wie müssen wir uns verhalten, wenn ein Unfall nicht verhindert werden kann? Wie müssen wir uns nach einem Unfall verhalten?
Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir politische Äusserungen von unserer Seite löschen. Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Äusserungen politisch sind, dann hören wir uns gerne Ihre Argumentation an.
Wer sind wir
prowildtierschutz.ch besteht aus freiwilligen und intrinsisch veranlagten Menschen, die den Wildtierschutz in den Vordergrund stellt. Intrinsisch bedeutet, dass wir aus eigener Motivation an einer gemeinnützigen Sache arbeiten. Bei prowildtierschutz.ch sind alle willkommen, die sich aktiv im Wildtierschutz beteiligen wollen, ohne dabei politisch zu werden. Damit sei gemeint, dass wir uns nicht als Befürworter oder Gegner eines Themas einsetzen, sondern vielmehr innerhalb der aktuellen Gesetzeslage Wildtierschutz betreiben. Darunter verstehen wir Präventionsmassnahmen und Informationen rund ums Thema Wildtiere und deren Lebensräume. Aus unserer Sicht erreichen wir viel mehr, indem wir dort anpacken, wo es am dringlichsten erscheint, bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren!
Unsere Ausbildung
Prowildtierschutz.ch besteht auch aus ausgebildeten Wildtierschützern und Nachsuchehundeführer*innen, die seit Jahren Fachwissen aufgebaut haben. Dank dieses Spezialisten dürfen wir an vorderster Front mitmachen und das Fachwissen in unsere Sache einfliessen lassen.
Wie wird man Wildtierschützer und Nachsuchehundeführer
Die Voraussetzung für beide Tätigkeiten ist ein gültiger Jagdschein / Jagdpass. Das mag am Anfang etwas seltsam erscheinen, aber das Fachwissen eines Jägers erlaubt es erst die Materie zu verstehen. Die Jagdausbildung besteht aus:
- Geschichte der Jagd von damals bis heute
- Wildtierbiologie
- Wildtierökologie
- Wildtiermanagement
- Das jagdliche Handwerk
- Wildverwertung
- Waffen, Munition und Optik
- Jagdhunde
- Wildtierkrankheiten
- Jagd und Öffentlichkeit
- Gesetze
Nachsuchehundeführerin & Nachsuchehundeführer
Die Ausbildung zum Nachsuchehundeführer setzt voraus, dass man einen geeigneten Hund besitzt, mit dem phasenweise wöchentlich trainiert wird. Dieses Handwerk bedeutet, dass Sie bereit sein müssen, mit einem Hund zu leben und sich viel mit ihm abzugeben. Das Zusammenspiel zwischen dem Mensch und Hund ist von zentraler Bedeutung, denn ohne eine tiefgründige Freundschaft wird es schwierig sich im Gelände zu verständigen (Teamwork). Mit dem Hund trainieren Sie ca. einmal pro Woche an einer sogenannten Kunstfährte. Diese besteht aus diversen Komponenten, die wir der Reihenfolge nach durchgehen. Am Anschuss (der Ort an dem sich der Unfall ereignete) nimmt der Hund die nötigen Informationen auf, die er braucht, um zu verstehen, was eigentlich gesucht wird. Danach geht er auf die Fährte, die er dank Bodenverletzung (Tritte, Duftmarken) oder sogar Schweiss (Jägersprache für Blut)findet und verfolgt. Beim Trainieren haben Sie die Fährte mit Bändeln markiert, damit Sie ihrem besten Freund und Helfer korrigieren können. In der Realität sind Sie vom Anschuss nahezu nur vom Hund abhängig und müssen auf ihn vertrauen. Der aufmerksame Hundeführer sieht ggf. den Schweiss oder andere Zeichen, die auf das flüchtige Wild deuten kann. Beim Üben erstellt man ein Wundbett, um zu sehen, ob der Hund es auch zeigt. Das Wundbett ist der Ort, an dem das verletze, Tier sich hinlegt, um traurigerweise zu sterben. Weiter baut man rechteckige Winkel ein, um zu sehen, ob der Hund einfach geradeaus läuft oder die Fährte findet. Die Kunstfährte ist in der Regel ca. 500 m oder 1000 m, in der Realität hat man keine Ahnung was auf das Gespann zukommt. Nachsuchen können 10 m bis ins Unendliche gehen, dabei sind Hund und Mensch auch Gefahren ausgesetzt. Verletzungen durch Stürze oder was auch vielfach passiert sind Augenverletzungen durch Sträucher oder Äste. Wer Raubwild oder gar Schwarzwild (Wildschweine) nachsucht, sollte sich auch vor dem Wildtier in Acht nehmen. Eine starke Wildsau kann zwischen 100 und 500Kg wiegen. Erst kürzlich wurde bei Mühlhausen eine 300Kg schwere Wildsau erlegt. Nach dem Trainieren geht es an die kantonale Schweisshundeprüfung. Erst wer diese Meisterleistung besteht, wird unter Schweizer Jägern als Nachsuchehundeführer akzeptiert.
Wie wird man Wildtierschützer
Hier muss man schon in der Definition etwas vorsichtig sein, denn in Deutschland nennt man einen Jagdaufseher oder Wildhüter, Wildtierschützer. In der Schweiz ist die Definition kantonal geregelt. Es gibt Kantone, die angestellte Wildhüter haben und andere wiederum pro Revier (z. B. Kanton Aargau) mehrere Jagdaufseher in die Pflicht nehmen. Diese Jagdaufseher arbeiten freiwillig für die Gemeinschaft und müssen oft mitten in der Nacht zu Unfällen fahren.
Im Kanton Aargau muss der Jagdaufseherkurs während der Dauer der Pachtzeit mindestens einmal besucht werden. Die Jagdaufseher haben einen eigenen Verband, wo sie zu Informationen und Weiterausbildungen gelangen.
Da unsere Wildtierschützer aus dem Kanton Aargau sind und somit die schweizerische Wildhüter-Ausbildung schwer zu erreichen ist (setzt voraus, dass man als Wildhüter angestellt wird, was es im AG nicht gibt oder aber dass man als Jagdaufseher tätig ist und die Ausbildung freiwillig angeht) haben wir uns in Deutschland ausbilden lassen. Nach erfolgter Ausbildung darf man Mitglied des Jagd-Natur-Wildtierschützerverband Baden-Würtemberg werden und erhält jährlich einen Jagdaufseher Ausweis. Die Ausbildung besteht aus und setzt einen gültigen Jagdschein voraus:
1. Theoretische / rechtliche Grundlagen
1.1 FürWildtierschützer wichtige Inhalte des Jagdrechts
- Jagd- und Wildtiermanagementgesetz und DVO
- Aufgaben der Wildtierschützerinnen und Wildtierschützer § 48 JWMG
- Managementstufen (Nutzungs-, Entwicklungs- und Schutzmanagement)
- Jagd- und Schonzeiten
- Die Jagd als Kulturgut
- Schutz der Wildtiere vor Haustieren (§ 49 JWMG)
- Wegerecht, Wildfolge
- Unfälle mit Wildtieren
- Wildtiere im Siedlungsraum – Jagdausübung in befriedeten Bezirken
- Regelungen zur Fütterung, Kirrung und Ablenkungsfütterung von Wild
- Ausübung der Fangjagd
- Sachliche Verbote
- Gesetzliche Bestimmungen zur Wildschadensregulierung
- Jagdbehörden – sachliche und örtliche Zuständigkeiten
1.2 Wildtier-, Natur- und Artenschutz
Bundeswildschutz-VO, Bundesartenschutz-VO
- Wildtiermonitoring – Zusammenarbeit mit Wildtierbeauftragten
- Lebensraumgestaltung von Wildtieren
- Wildruhezonen – Schutz des Wildes vor Beunruhigung
- Weitere im Natur- und Artenschutz für Jäger relevante Regelungen
1.3 Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Konfliktmanagement
- Beteiligte Kreise, Privatpersonen, Behörden (Wildtierbeauftragte)
1.4 Waffenrecht
- Regelungen zum Führen, Transport, und Aufbewahren von Waffen sowie Munition
1.5 Unfallverhütungsvorschriften
- Regelungen und Unfallverhütung im Jagdbetrieb und beim Bau von Jagdeinrichtungen (VSG 4.4 – Jagd)
1.6 Wildkrankheiten / Wildbrethygiene / Vermarktung von Wild
- Schulung: Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung
- Melde- und anzeigepflichtige Wildkrankheiten
- Vermarktungswege für Wild und die dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften
2. Jagdpraxis / handwerkliche Grundlagen
- allgemein anerkannte Grundsätze Deutscher Waidgerechtigkeit
2.1 Biotophege
- Anlegen und Pflegen von Wildäsungsflächen
- Anlegen und Pflegen von Biotopen
2.2 Hegemaßnahmen im Revier – Möglichkeiten und Standortauswahl
- Schutz des Bestandes bedrohter Wildtierarten
- Anlegen von Wildfütterungen, Ablenkfütterungen
- Kirrungen, Salzlecken, Suhlen, Mahlbäume
- Fanggeräte, Fangbunker
2.3 Ansitzeinrichtungen – Revierkenntnisse und Standortauswahl
- Arten von Ansitzeinrichtungen (z.B. Hochsitze, Leitern, Schirme usw.)
- Bau von Einrichtungen nach VSG 4.4 – Jagd
2.4 Wildschaden
- Erkennen von Wildschäden und die unterschiedlichen Schadensursachen
- Wildschadensverhütung
2.5 Einsatz von Jagdgebrauchstieren
- Hunderassen und deren Einsatzgebiete
- Nachsuchen
- Frettieren
- Beizen (Falknerei)
Weitere Ausbildung:
- Organisation und Durchführung von Bewegungsjagden
- Jagdwaffen und Jagdoptik
- Lernort Natur
- Umgang mit Motorsäge im Revier
Administration
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