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Jagd Zürich empfiehlt
… wenn Wildtiere unter die Räder kommen?
Es kommt häufig vor, dass ein Wildtier angefahren wird. Wie verhält sich der Lenker in einem solchen Fall?
- Sofort anhalten und die Unfallstelle mit Warnblinkern und Pannendreieck sichern (auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist).
- Den Unfall unverzüglich der Polizei melden (Notruf 117). Diese informiert den zuständigen Jagdaufseher oder Wildhüter.
- Das tote Tier von der Strasse ziehen. Lebende Tiere sollen nicht berührt werden. Halten Sie Abstand.
- Warten, bis die Jagdaufsicht eintrifft. Sie birgt das Wild und stellt eine Unfallbestätigung aus.
- Wer Wildunfälle nicht meldet, macht sich strafbar.
… wenn andere den Jagdbetrieb stören?
Der Kanton Zürich ist dicht besiedelt. Da kann es vorkommen, dass Unbeteiligte der Jagd in die Quere kommen. Wie verhält sich der Jäger in solchen Situationen?
Ruhe bewahren
Weder provozieren noch sich provozieren lassen
Waffen entladen und sie deutlich sichtbar mit offenem Verschluss tragen
Den Jagdleiter informieren
Den Jagdbetrieb einstellen, Hunde an die Leine nehmen, gegebenenfalls Wild bergen
Beweissicherung einleiten (Zeugen, Fotoapparat, Handy)
Polizei anfordern (Notruf 117)