Prowildtierschutz.ch wurde gerade angeschrieben und wir nehmen den Anlass unsere Antwort zu teilen:

Wir haben einen Igel bei uns im Garten, dagegen haben wir grundsätzlich nichts, aber der beginnt nun Löcher in den Rasen zu graben, was wir nicht wollen. Wie kann man vorgehen?

Leserin aus Zürich

Unsere Antwort:

Erstmals besten Dank, dass Sie uns anschreiben. Dem Igel scheint es wohl zu sein bei Ihnen, seine Nase ist nahezu ein Radar und die Löcher gräbt er daher vermutlich, um Nahrung zu suchen. Sie reagieren einfach fantastisch! Es könnte sein, dass da noch Nachkommen unterwegs sind. Daher würden wir Ihnen ans Herz legen, die Seite des Vereins Pro Igel anzusehen: https://pro-igel.ch. Die Liste ist konkret hier: https://pro-igel.ch/index.php?id=8
Liebe Grüsse im Namen von Prowildtierschutz.ch


Was schreibt der Verein Pro Igel dazu?

Hilfsbedürftige Igel

Ein Igel braucht Hilfe, wenn er

  • verletzt ist
  • sich nicht einkugelt
  • apathisches Verhalten zeigt
  • viele Zecken, Fliegen oder Maden hat

Hilfsbedürftige Igel gehören in die Hände von Fachleuten! Vor jedem Eingreifen sollte eine Igelstation oder ein Tierarzt
angerufen werden.

Unsere Notfallnummer für verletzte oder kranke Igel ist täglich von 16:00 bis 20:00 in Betrieb:
0800 070 080


Liste der Igelstationen

1257BardonnexCRR079 203 47 39www.crr-geneve.ch
1261Le VaudZoo La Garenne022 366 11 14www.lagarenne.ch
1373ChavornayErminea078 827 21 87www.erminea.org
1700 FribourgNaturhist. Museum026 305 89 00täglich 14:00 – 18:00
1957ArdonVerein Tombapic079 785 81 31www.tombapic-valais.ch
2555BrüggTSV Biel Seeland032 341 85 85www.tierschutzbiel.ch
3427UtzensdorfWildstation Landshut032 665 38 93www.wildstation.ch
3951AgarnVerein Tombapic079 664 17 57www.tombapic-valais.ch
4324ObermumpfSäuglings-Aufzuchtstation079 670 40 70 Nur Säuglinge
4923WynauIgelstation Wynau062 922 17 02täglich 9:00 – 21:00
5703 SeonIgelstation Satis062 769 69 29Mo-Fr 7:30-12:00, 13:00-16:00
6030EbikonIgelstation Ebikon076 530 64 7912:00-13:30 und 18:.00-19:.30 geschlossen
8050ZürichIgelzentrum Zürich044 362 02 03Mo-Fr 16:00 – 18:00
8340HinwilIgelstation Hittnau044 552 57 47igel@ipsh.ch
8340HinwilIgelstation Hinwil079 473 72 24www.igelhilfe-hinwil.ch
8400WinterthurIgelhilfe Winterthur076 365 40 52täglich 09:00 – 11:00
8483KollbrunnIgelstation Kollbrunn076 365 40 52Mo-Fr 09:30 – 11:30
8500 FrauenfeldIgelstation Frauenfeld079 944 65 32www.tierschutz-frauenfeld.ch
8867NiederurnenIgelhilfe Glarnerland077 453 36 70 
9200GossauWalter Zoo Igelstation076 573 65 21täglich 9:00-12:00, 13:30-17:00
9435HeerbruggTSV Rheintal Igelstation079 229 38 02www.tierschutz-rheintal.ch
Source und aktuellste Angaben: https://pro-igel.ch/index.php?id=8

Wir bitten generell um einen vorsichtigen Umgang mit Igeln. Auch wenn sie nicht fliehen oder beissen, sind sie doch Wildtiere und dürfen nicht unnötig gestört werden.



Sollten Sie einen Igel an einem gefährlichen Ort antreffen, auf der Strasse etwa, halten Sie solange die Gefahr fern oder den Verkehr auf, bis der der Igel verschwunden ist. Im schlimmsten Fall in Laufrichtung zur nächstgelegenen Grünfläche tragen.

Niemals einen Igel an einen entfernten Platz bringen, Igel sind äusserst reviertreu und haben in einem unbekannten Umfeld nur geringe Überlebenschancen. Völliger Bödsinn ist das Aussetzen im Wald, Igel haben nie im Wald gelebt.

Wird ein Igel im Swimming Pool, einem Schacht oder in einem Netz verheddert gefunden, bitte unbedingt unsere Notfallnummer anrufen. Diese Tiere sind in der Regel unterkühlt, dehydriert oder verletzt. Und bitte nicht vergessen, die Gefahr zu beseitigen: Austiegshilfen montieren, Kellerschächte abdecken, keine losen Netze liegenlassen.

Dauernde Igelfütterung  ist zu unterlassen, weil  permanente Futterstellen alle möglichen Tiere anziehen (Füchse, Marder, Katzen, andere Igel) und dort Krankheiten und Parasiten verbreitet werden.


Gemäss der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzverordnung (Art. 20 Abs. 2 NHV) ist es untersagt, Igel

a         zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre (…) Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen;

b         lebend oder tot (…) mitzuführen, zu versenden, anzubieten, auszuführen, andern zu überlassen, zu erwerben, in Gewahrsam zu nehmen oder bei solchen Handlungen mitzuwirken.

Im Interesse der Erhaltung der biologischen Vielfalt ist eine Ausnahmebewilligung für Haltung und Pflege möglich (Art. 20 Abs. 3 NHV). Die zuständige Behörde für solche Bewilligungen wird vom Kanton bezeichnet (Art. 20 Abs. 4 NHV). Wird nun ein kranker oder verletzter Igel gefunden, wird die verantwortliche Stelle die Inpflegenahme des Tieres im allgemeinen akzeptieren. Grundsätzlich muss man sich jedoch unverzüglich mit einem Tierarzt oder einer Igelstation in Verbindung setzen.

Gesunde, reproduktionsfähige Igel-Populationen entstehen u.a. durch natürliche Auslese. Es soll nicht angestrebt werden, „Kümmerlinge“ um jeden Preis (z.B. mit unverhältnismässig hohem medizinischen Einsatz) am Leben zu erhalten. Ziel jeder Pflege muss es sein, den Igel wieder in die Natur entlassen zu können.