Aus der Sicht von PROWILDTIERSCHUTZ.CH sollten Hunde immer an die Leine genommen werden, wenn man sich in der Nähe, unmittelbar beim oder im Wald befindet. Wir lieben Hunde und können es verstehen, wenn Hundebesitzer denken, sie würden ihrem Hund eine Freude bereiten, wenn er frei sein darf. Jetzt kommt das aber! Wie viele Wildtiere werden denn von Hunden jährlich gerissen?

Denken Sie daran, dass die Wildtiere meistens zwischen April und Juli ihre kleinen Nachkömmlinge bekommen (Brut-, Setzzeit). Wir bitten Sie den Tieren wenigstens diese Monate zu gönnen, ohne von Hunden gestört zu werden. Am besten, wie oben erwähnt, wäre den Hund immer an die Leine zu nehmen, wenn Sie sich in der Nähe des Waldes aufhalten.


Die JAGD AARGAU hat daher vor einiger Zeit eine Kampagne lanciert:

„A de Leine isch er en Feine“
Ein Naturschutzprojekt von JAGDAARGAU und dem Kantonalververband Aargauer Kynologen (KVAK)

Rechtliche Grundlage:

§ 21 Jagdverordnung Aargau (AJSV 933.211)

Schutz vor Störungen

Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

Ausgangslage

Im Frühling und Frühsommer sind Säugetiere, Vögel, Amphibien und Lurche, selbst Insekten, mit Geburt und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. In dieser äusserst sensiblen Zeitphase in der Natur braucht es zusätzlichen Schutz, damit die Artenvielfalt im Wald erhalten bleibt. Aus diesem Grund ist die Leinenpflicht für Hunde im Wald und an den Waldrändern eingeführt worden.

Problematik

Der grösste Teil der Halterinnen und Halter der rund 30’000 Hunde im Kanton Aargau beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über die Leinenpflicht im Wald und an den Waldrändern. Das lässt sich aus einer Umfrage ableiten, die JAGDAARGAU bei den Jagdgesellschaften durchgeführt hatte. Leider gibt es aber noch (zu) viele Hundehalterinnen und Hundehalter, die überzeugt sind, dass ihr Liebling im Wald keine Leine braucht. Angesichts der Zunahme der Zahl der Risse von Wildtieren durch frei laufende Hunde, aber auch der Bedeutung des Schutzes der wild lebenden Säugetiere, Vögel, Amphibien und Insekten (Bestäuben von Pflanzen) in der für sie entscheidenden Zeit zwischen April und August, haben JAGDAARGAU und der Kantonalverband Aargauer Kynologen (KVAK) gemeinsam eine Sensibilisierungskampagne für die Leinenpflicht gestartet. Das Projekt „A de Leine isch er en Feine“ wurde gestartet.

Corona-Pandemie

Gerade in der Corona-Pandemie ist das Bedürfnis vieler Menschen erheblich gestiegen, die freie Natur zu geniessen. Darum hat sich der Druck auf die Rückzugsgebiete der Wildtiere massiv verschärft. Mit der Rücksichtnahme der Hundehalterinnen und Hundehaltern kann ein erheblicher Beitrag geleistet werden, dass die natürlichen Räume intakt bleiben.

Informationskampagne

Seit mehreren Jahren führt JAGDAARGAU zusammen mit den Aargauer Kynologen (KVAK) das Präventionsprojekt „A de Leine isch er en Feine“ durch. Durch die Information auf den Tafeln sollen die Hunde haltenden auf die viermonatige Leinenpflicht hingewiesen werden. Zahlreiche Rückmeldungen bestätigten den Nutzwert dieses Projektes. Die Tafeln werden Ende März durch die Jagdgesellschaften an den Waldrändern, gut sichtbar, angebracht und anfangs August wieder entfernt. Mit dieser sympathischen Geste sollen die Hunde haltenden auf die Leinenpflicht aufmerksam gemacht werden.

Überwachung Leinenpflicht

Vermehrt führen die Polizeiorgane Kontrollen im Wald und an den Waldrändern durch und setzen fehlbare Hunde haltende ins Recht.

Vielen Dank

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme auf die Natur; u.a. auch im Namen von

Schwarzspecht, Grünspecht, Buntspecht, Fitis, Tannenhäher, Mönchsmeise, Uhu, Meise, Kleiber, Ringeltaube, Eichelhäher; Nachtigall, Rotkehlchen, Wasseramsel, Bachstelze, Wildenten und Kolkraben

Rotwild (Hirsch), Rehwild, Schwarzwild (Wildschwein), Fuchs, Dachs, Edelmarder, Wildkatze, Iltis, Feldhase, Eichhörnchen, Siebenschläfer und Haselmaus

Bergmolch, Erdkröten, Feuersalamander, Grasfrosch und Geburtshelferkröte

Wildbienen, Ameisen, Wespen, Hornissen, Spinnen, Raupen, Sommervögel und Nachtfalter

Welche alle von dieser Rücksichtnahme direkt profitieren!