PROWILDTIERSCHUTZ.CH
Tier gefunden - wie weiter?Sie haben gerade ein Tier gefunden. Es ist verletzt oder tot und sie wissen nicht was Sie nun tun sollen. Lesen Sie weiter, denn diese Seite behandelt das Thema: Was tun wenn ich ein verletztes oder totes Tier finde?
NICHT WEGSCHAUEN - HANDELN!
Ein verletztes Tier kann sich nicht selber Hilfe suchen! Es ist auf Sie angewiesen und dabei steht im Zentrum, dass man sich richtig verhält. Wir haben viele Beipiele wo nette Helfer beispielsweise einen Fuchs angefasst haben und gebissen wurden. Für die Tiere gibt es Fachkräfte, die einerseits das Recht kennen und andereseits ausgebildet sind mit der Situation umzugehen. Ihre Aufgabe ist es die Brücke zwischen dem Tier und der Fachkraft zu bilden. Ohne Sie geht es nicht!
WILDTIER AARGAU
Haben Sie ein Wildtier im Kanton Aargau gefunden? Wenn Sie direkt den Jagdaufseher kontaktieren möchten können Sie die Angaben in unserer Karte entnehmen.
ALLE KANTONE
Für alle anderen Kantone rufen Sie die Polizei an und fragen Sie wer zuständig ist. Tier nicht anfassen! Gehen Sie gemäss unserem Ablaufschema vor!
HAUSTIER
Die Schweizerische Tiermeldezentralebetreibt die grösste Schweizer Datenbank für vermisste und gefundene Tiere mit über 25’000 Meldungen pro Jahr.
POLIZEI - 117
nicht wegschauen, helfen
Melde-Pflicht
Fahrerflucht strafbar
Bei einem Unfall mit einem Tier ist gemäss Gesetz unverzüglich der Besitzer oder wenn dieser nicht bekannt ist, die Polizei zu benachrichtigen. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar. Bei Haustieren gilt die Meldepflicht; Art. 51 Abs. 3 SVG. Bei Wildtieren gilt das kantonale Jagdgesetz, daher empfehlen wir in allen Fällen die Polizei zu verständigen via 117 oder 112.
TIERQUÄLEREI STRAFBAR
Geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo in Deckung tagelang leiden und qualvoll eingehen. Nur wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können die Tiere gesucht, entsprechend ihrem Zustand professionell versorgt und allenfalls erlöst werden. Wer nichts unternimmt, macht sich der Tierquälerei nach Art. 26 TSchG strafbar.
was können sie tun
Prävention
Kollisionen sind gefährlich!
Nicht nur für Tiere, sondern auch für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker kann eine Kollision fatale Folgen haben!
Verletzungen von Menschen oder beträchtlicher Sachschaden sind die Folge.
So vermeiden Sie Unfälle!
Unfälle mit Tieren können massiv reduziert werden, wenn einige einfache Verhaltensregeln beachtet werden.
Aufmerksamkeit und angepasstes Tempo sind das Wichtigste.
Weitere Tipps
1: Tempo reduzieren, insbesondere bei Warntafeln
2: Vorsicht morgens, beim Eindunkeln und nachts
3: Aufmerksam fahren – Strassenrand beachten
4: Nicht zu weit rechts fahren, wenn's geht
5: Erblicken von Tieren = min. Tempo & Lichtschärfe
6: Tiere auf der Strasse: Hupen, Abblendlicht und Warnblinker einschalten, wenn möglich anhalten
7: Besondere Vorsicht an unübersichtlichen Stellen wie Wald, Hecken und hohen Getreidefeldern
8: Pferdefuhrwerke und Reiter langsam und mit genügend Abstand überholen. Keine Ruckartigen Bewegungen wie Gasgeben, stark bremsen oder lärm erzeugen (Hupen)
Flyer für Ihr Handschuhfach
Wir haben für Sie einen Flyer erstellt, damit Sie nach einem Unfall nachschauen können welche Schritte Sie einleiten sollten. Wir empfehlen Ihnen den Flyer auszudrucken und gleich ins Handschuhfach zu legen.
Die wichtigsten Tipps
Langsam bitte!
- Können Sie mit 80 Km/H bremsen, wenn Ihnen ein Reh über den Weg läuft? Mit ziemlicher Sicherheit nicht also fahren Sie langsam.
- Generell im Herbst und Winter: Langsamer fahren.
- Am Morgen, beim Eindunkeln und in der Nacht – sowie in Wäldern, bei Hecken und hohen Getreidefeldern: höchste Aufmerksamkeit.
- Ein Tier befindet sich in Strassennähe: Tempo runter und Scheinwerfer auf Abblendlicht reduzieren. Wenn Sie beispielsweise ein Reh anleuchten, sieht es nichts mehr und bleibt daher stehen.
- Ein Tier steht auf der Strasse: Hupen, Abblendlicht und Warnblinker einschalten. Wenn möglich anhalten.
GUT ZU WISSEN
Es ist verboten, das tote Tier mitzunehmen. Das gilt als Wilderei und wird strafrechtlich verfolgt.
Versicherung anrufen
Das Tier ist schwer verletzt. Ihr Auto stark beschädigt. Der Ärger riesengross. Ihre Versicherung hilft Ihnen:
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass viele Versicherungen Lösungen anbieten, falls beispielsweise das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist. Rufen Sie Ihre Versicherung an und klären Sie ab, ob Sie noch etwas unternehmen müssen, solange Sie noch an der Unfallstelle sind und die Chance haben, es nachzuholen.
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wussten sie
Denk mal!
8000 tote Rehe – jedes Jahr
Unfälle mit Tieren gehören im Strassenverkehr leider zur Tagesordnung. Jedes Jahr kommen auf den Schweizer Strassen mehrere zehntausend grössere Tiere wie Rehe, Füchse, Marder, Igel und weit mehr als 100000 Amphibien um, oft auf qualvolle Weise.
Auf Schweizer Strassen werden jährlich über 8000 Rehe getötet – das heisst, jede Stunde stirbt ein Reh! Verletzte Tiere müssen möglichst schnell gesucht und wenn nötig fachgerecht von ihren Qualen erlöst werden. Diese undankbare Arbeit verrichten in der Regel die Jagdaufseher, Jäger oder die Wildhüter.
Bisweilen bleibt es für den Menschen nicht beim Schrecken. Jedes Jahr gibt es über 100 Verletzte bei Kollisionen mit Tieren. Unfälle mit Tieren verursachen auch hohe Kosten. Allein die Schäden an Fahrzeugen betragen pro Jahr über 25 Millionen Franken.
Tiere achten nicht auf den Verkehr
Tiere verhalten sich anders als wir Menschen und erkennen Strassen meist nicht als Gefahr. Sie queren diese ohne die nötige Vorsicht auf ihren Wanderungen, auf der Futter- oder Partnersuche oder auf der Flucht.
Die meisten Unfälle ereignen sich mit Wildtieren, aber auch mit Hunden, Katzen, Pferden und Kühen.
Rehe
Rehe sind vor allem beim Eindunkeln und nachts unterwegs, mehrheitlich in kleinen Gruppen. Oft sind es Mütter mit ihren Jungtieren oder Männchen und Weibchen.
Vorsicht: Dem ersten Reh folgt mehrheitlich ein zweites oder drittes!
Füchse
Füchse werden gerne übersehen – vor allem nachts, wenn sie vorzugsweise unterwegs sind. Jungfüchse sind unerfahren und besonders gefährdet.
Vorsicht: Beim Eindunkeln und nachts sind die kleinen Rotpelze unterwegs – überall, auch in Wohngebieten.
Vögel
Oft fressen Greif- und Rabenvögel überfahrene Kleintiere, die auf der Strasse liegen.
Vorsicht: Hinabstossende oder auffliegende Vögel können in den Bereich des fahrenden Autos gelangen.
Amphibien
Feuchtes, warmes Frühlingswetter bedeutet Wanderzeit für die Amphibien. Sie suchen ihre Laichgewässer auf.
Vorsicht: Sie queren Strassen nachts bei Regen oft zu Hunderten oder Tausenden gleichzeitig.
Hunde und Katzen
Katzen sind freiheitsliebend und rennen oft über die Strasse. Auch unbeaufsichtigte Hunde sind ein grosses Problem. Vorsicht: Innerorts ist stets mit Haustieren zu rechnen.
Besondere Vorsicht morgens und abends …
In den frühen Morgenstunden und beim Eindunkeln ist die Gefahr einer Kollision besonders gross. Zu dieser Zeit sind viele Wildtiere unterwegs und für die Fahrzeuglenkerinnen
und -lenker ist die Sicht eingeschränkt.
… und in der Nacht …
Viele Wildtiere sind nachtaktiv. In der Dunkelheit sind die Tiere oft schlecht zu sehen und bleiben vom Scheinwerferlicht geblendet mitten auf der Strasse stehen.
… und im Frühjahr
Auch im Frühling ist die Gefahr eines Unfalls grösser, da zu dieser Zeit viele Tiere auf Partnersuche sind oder mit ihren unerfahrenen Jungtieren die ersten Ausflüge machen.
Salz lockt Tiere an
Im Winter lecken Rehe und Hirsche gerne Salzreste am Strassenrand – ein lebensgefährliches Naschen! Sie werden im Dunkeln oft zu spät entdeckt und angefahren.
Wanderroute für Amphibien
Vor allem Amphibien und Reptilien nutzen die warmen Strassen zum Wandern.
Statistiken und Informationen
Das Bundesamt für Statistik erfasst die Daten die unseren Ausführungen zugrunde liegen. Bitte schauen Sie sich diese daten einmal an und erzählen Sie Ihren Mitmenschen davon. Mit Ihrer Hilfe können wir hoffentlich Unfälle verhindern oder verringern.
Wir sind nicht politisch und machen auch niemandem Vorwürfe! Wir setzen uns für die Tiere und die Umwelt ein, denn einem verletzten Tier kommt unsere oder ihre Meinung zu spät!
Der St. Galler Anwaltsverband führt aus
Die fahrzeugführende Person, die ein Tier anfährt und dieses verletzt, muss sofort anhalten und falls erforderlich für die Sicherung des Verkehrs sorgen (Art. 51 Abs. 1 SVG). Bei Heim- oder Nutztieren (Hunde, Katzen, Kühe, Schafe etc.) muss sie zudem sofort den Eigentümer des verletzten Tieres oder, wenn dieser nicht bekannt ist, die Polizei kontaktieren (Meldepflicht; Art. 51 Abs. 3 SVG). Bei wildlebenden Tieren, die rechtlich als herrenlose Sachen gelten und an denen kein Eigentum besteht (vgl. Art. 664 Abs. 3 ZGB), bietet die Polizei nach ihrer Verständigung i.d.R. den Wildhüter oder Jagdaufseher des betroffenen Jagdreviers auf (vgl. Art. 62bis JG SG zur Gebührenpflicht). Bei kleinen Wildtieren wie Vögel oder Amphibien, die durch die Kollision sofort tot sind, besteht keine Pflicht zur Benachrichtigung der Polizei. Eine gesetzliche Hilfeleistungspflicht gegenüber dem verletzten Tier existiert nicht. Bei Wildtieren wird davon abgeraten, sich dem verletzten Tier anzunähern oder es zu berühren. Unterlässt es die fahrzeugführende Person allerdings, sofort die Polizei über den Unfall sowie die Verletzungen des Tieres in Kenntnis zu setzen und erleidet das Tier dadurch einen qualvollen Tod, macht sie sich der Tierquälerei nach Art. 26 TSchG strafbar.
Achtung: Wie eingangs erwähnt ist das Jagdgesetz kantonal geregelt. Im Kanton Aargau beispielsweise besagt der 15 Artikel des kantonalen Jagdgesetzes, insbesondere der fünfte Absatz: Im Revier tot oder verletzt aufgefundene jagdbare Wildtiere gehören der betreffenden Jagdgesellschaft. Daher empfehlen wir immer und in jedem Fall die Polizei zu verständigen. Die Polizei verfügt über die Informationen, wer gemäss der Gesetzgebung als Besitzer gilt und kontaktiert den Jagdaufseher des entsprechenden Reviers. Sie gehen somit der Meldepflicht nach und können den Jagdaufseher bitten den Unfall mit dem entsprechenden Formular zu bestätigen. Dieses Formular reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein.
Der Zürcher Tierschutz schreibt zudem..
Gilt die Meldepflicht auch bei kleineren Wildtieren wie z.B. Hase, Vogel oder Frösche?
Die Meldepflicht gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) gilt nur bei Tieren, an denen Eigentum besteht. Bei Unfällen mit Haus- und Nutztieren müssen somit immer sofort die Tierbesitzer*innen oder – sofern diese nicht ausfindig ge- macht werden können – die Polizei über den verursachten Sachschaden informieren werden.
Bei Wildtieren gilt nicht immer eine Meldepflicht:
Wildlebende Vögel, Raubtiere, Paarfhufer, Hasenartige, Biber, Murmeltiere und Eichhörnchen:
Diese Tiere gehören gemäss Jagdgesetz (JSG) zu den jagdbaren oder geschützten Tieren. Zwar gelten sie so- lange sie gesund sind und leben als herrenlose Sachen, an denen kein Eigentum besteht. Tote, kranke oder verletzte Wildtiere (= Fallwild) sind jedoch Eigentum der Jagdgesellschaft (bei Revierjagdsystem) oder des Kantons (bei Patentjagdsystem) und müssen somit bei Schädigung der Polizei gemeldet werden.
Alle restlichen, nicht vom Jagdgesetz erfassten Wild- tiere (v.a. Amphibien, Reptilien, Mäuse, Igel, Fleder- mäuse):
Alle anderen Wildtiere fallen unter die Regelungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG). Dieses enthält keine Bestimmungen zum Eigentum an verletzten oder toten Tieren. Daher gelten solche Tiere als herrenlos, d.h. sie haben keine Eigentümer*innen. Insofern kann an ihnen kein Sachschaden verübt werden, womit rein rechtlich auch die Meldepflicht nach SVG entfällt.
Aus Tierschutzsicht sollten jedoch alle Tierunfälle ge- meldet werden. Dies insbesondere, wenn das Tier möglicherweise stark verletzt ist, medizinische Hilfe benötigt oder durch eine Fachperson erlöst werden sollte.
Lässt man ein angefahrenes Tier unnötig leiden, macht man sich unter Umständen gar der Tier- quälerei strafbar. Dies auch bei Tieren, bei denen keine Meldepflicht besteht.
WAS TUN WIR
UNSER BEITRAG
NACHSUCHE
Wir sind Nachsuche-Hundeführer, die mit kantonal geprüften und anerkannten Hunden verletzte Tiere suchen.
FREIWILLIGE - MILIZ SYSTEM
Die Jagdaufseher und Nachsuchegespanne (Hundeführer) arbeiten freiwillig und in ihrer Freizeit. Bitte unterstützen Sie diese Menschen und treten Sie ihnen gegenüber positiv auf. Wir sind Ihnen dankbar dafür.
NICHT STREITEN BITTE
PROWILDTIERSCHUTZ ist keine politische Organisation. Wie oben erwähnt geht es uns um die Natur und unsere Wildtiere. Die Gesetze regeln die Vorgehensweisen und die Anforderungen. Wir raten daher allen, die Ihre Meinung zu Sinn und Unsinn der Gesetze, der Jagd oder sonst einem Thema mit der verantwortlichen Behörde auszufechten. Einem verletzten Tier kommt Ihre Meinung zu spät!
Hauptsponsor
Mjollnir Webdesign
Wir freuen uns als Hauptsponsor dieser Webseite tätig sein zu dürfen. Es bereitet uns grosse Freude an einer gemeinnützigen Sache teilzunehmen und hoffen, dass wir einen positiven Beitrag für unsere Natur und die Tiere erbringen können. Gleichzeitig sind wir sehr berührt ab all den freiwilligen:
- Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher, die rund um die Uhr für eine tolle Sache, die bestimmt nicht einfach ist einstehen.
- Hundeführer, die ihre liebsten Tiere in schwierigen Bedingungen zur Nachsuche ausbilden und führen, um verletztes Wild zu finden.
Werden Sie Sponsor
Helfen Sie der Natur und dem Wild, indem Sie das Projekt ProWildtierschutz unterstützen. Lesen Sie weiter…